5. Steuern

Als „Rund-um-Experten“ fühlen wir uns auch für die steuerlichen Aspekte unserer Fachgebiete verantwortlich. Das gilt in besonderem Maße für die steuerrechtlichen Implikationen unserer Kernbereiche Transaktionen und Asset Management und Private-Equity.

5.1 Steuerberatung/-strukturierung

Wir beraten im Schwerpunkt im Bilanzrecht, im Umsatzsteuerrecht und Unternehmenssteuerrecht sowie umfassend bei der Immobilienbesteuerung. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Wahl der Rechtsform für ihr Unternehmen und erstellen Steuerbelastungsvergleiche.

  • Steuerliche Due-Diligence-Prüfung
  • Unternehmenssteuer-Planung und -Strukturierung und Umwandlungen
  • Steuerliche Planung der Struktur und Verwaltung des Vermögensportfolio von High Net Worth Individuals
  • Nachfolgeplanung, Trusts und Stiftungen

5.2 Klassische Tax Compliance (Buchhaltung/Jahresabschlüsse)

Wir bieten Unternehmen, Stiftungen und vermögenden Privatpersonen den Full-Service eines klassischen Steuerberatungsbüros, wie z. B. die Erstellung von Jahresabschlüssen, die laufende Buchführung sowie die Betreuung bei Betriebsprüfungen und Außenprüfungen.

  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmeüberschussrechnungen
  • Steuererklärungen
  • Steuerberechnungen
  • Steuerliche Kurzgutachten
  • Schriftverkehr und Verhandlungen mit Finanzbehörden
  • Rechtliche Betreuung bei Steuerprüfungen

5.3 Internationales Steuerrecht

Mit unseren Erfahrungen im internationalen Steuerrecht beraten wir Mandanten bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Auch bei der Wahl einer internationalen Rechtsform, bei Fragen des Außensteuergesetzes sowie des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen sind wir ein kompetenter Ansprechpartner.

  • Betriebsstättengründung in Deutschland
  • Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft in Deutschland
  • Erfüllung sämtlicher inländischer Steuererklärungspflichten für beschränkt Steuerpflichtige
  • Einholung verbindlicher Auskünfte
  • Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen
  • Besonderheiten zur Verlustverrechnung
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