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Bottermann Khorrami gewinnt Rechtsanwältin Salma Louden für den Bereich Vermögensnachfolge bei Immobilien

Mrz 20, 2023
Berlin, 20. März 2023 Die Berliner Kanzlei Bottermann Khorrami (BK-Law) hat Salma
Louden als neue Rechtsanwältin und Notarin für die Kanzlei gewonnen. Frau Louden ist auf
die Gestaltung und den Vollzug notarieller Vereinbarungen spezialisiert und dabei
insbesondere auf die Vermögensnachfolge bei Immobilien. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Nach dem Referendariat am
Kammergericht Berlin war sie acht Jahre in der Rechtsabteilung eines überregionalen
Immobilienunternehmens tätig. Danach wirkte sie 13 Jahre in einem großen Berliner Notariat.

Mandanten mit Immobilienvermögen kommen vermehrt auf uns zu, um die Übergabe an die
nächste Generation zu regeln. Den wachsenden Beratungsbedarf in diesem sensiblen Bereich
sehen wir bei Salma Louden in besten Händen“, erklärt Esfandiar Khorrami, Rechtsanwalt und
Partner bei Bottermann Khorrami.

Uwe Bottermann, Rechtsanwalt und Partner bei Bottermann Khorrami, ergänzt: „Seit Anfang
2023 werden durch eine Gesetzesänderung die Immobilienwerte auch bei der Berechnung der
Erbschaftssteuer höher eingestuft. Das führt dazu, dass die geltenden Freibeträge öfter
überschritten werden. Hier können wir mit unserer rechtlichen Immobilienexpertise beraten,
welche Optionen es für eine gut gestaltete Vermögensnachfolge gibt. Der Gestaltungsbedarf
dürfte sehr hoch sein, da in den nächsten Jahren Milliarden Euro vererbt werden, die in
Immobilien angelegt sind.

Im Jahr 2020 sind laut Statistischem Bundesamt 50,2 Milliarden Euro in Deutschland vererbt
und steuerlich berücksichtigt worden. Der Wert ist doppelt so hoch wie zehn Jahre zuvor, 2010
waren es noch 24,7 Milliarden Euro. Insbesondere der Wert der steuerrelevant vererbten
Grundstücke und dort stehender Immobilien ist erheblich angestiegen. Im Jahr 2010 wurden
Haus und Grund mit einem Gesamtwert von 7,4 Milliarden Euro vererbt. 2020 hat sich der
Wert fast verdreifacht auf 21,4 Milliarden Euro. Erbschaften, die unterhalb der Freibeträge
liegen, werden in dieser Statistik nicht erfasst